Als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben Sie weitgehende Rechte
Auch der Arbeitgeber hat Rechte auf Unterstützung in finanzieller und organisatorischer Art zur Erhaltung bzw. zur Anpassung des Arbeitsplatzes eines Schwerbehinderten.
Im Konfliktfall oder Problemen wenden Sie sich an den zuständigen
Ansprechpartner beim Integrationsamt
Antrag auf Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht
Informationsblatt zum Antragsformular