Schwerbehinderung

Als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben Sie weitgehende Rechte

  • Schutz vor Mobbing aufgrund einer Erkrankung, zur Auskunft über Erkrankung / Diagnose darf der Arbeitnehmer nicht genötigt werden
  • Kündigungsschutz
  • Recht auf Weiterbildung bzw. Fortbildung, wenn die Belastung am bisherigen Arbeitsplatz wegen der Behinderung nicht mehr bewältigt werden kann und Arbeitslosigkeit droht.

Auch der Arbeitgeber hat Rechte auf Unterstützung in finanzieller und organisatorischer Art zur Erhaltung bzw. zur Anpassung des Arbeitsplatzes eines Schwerbehinderten.


Im Konfliktfall oder Problemen wenden Sie sich an den zuständigen

Ansprechpartner beim Integrationsamt

Antrag auf Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht

Informationsblatt zum Antragsformular

Haben Sie Fragen oder Probleme?
24h Service: 030 - 23 91 31 49
Schwarzheider Str. 13, 12627 Berlin

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